Was erledige ich wo?

Verfahrensbeschreibung

Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über die A-Z .-Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.

Leistungen

Genehmigung für Gefahrguttransporte beantragen

Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter wird der Fahrweg außerhalb von Autobahnen von der Straßenverkehrsbehörde für eine einzelne Fahrt oder für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb einer bestimmten Zeit oder von höchstens 3 Jahren schriftlich bestimmt.

Zuständige Stelle

Der Landkreis Tuttlingen ist zuständig für alle Kreisgemeinden, einschließlich der Großen Kreisstadt Tuttlingen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Beförderung des Gefahrguts ist gem. § 35 i.V.m. Anlage 1 GGVSEB genehmigungsbedürftig und es besteht keine Allgemeinverfügung.

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang werden die Träger öffentlicher Belange gehört. Sofern keine Einwände geltend gemacht werden kann die Fahrtwegbestimmung erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Formbedürftiger Antrag gem. Anlage 4 RSEB

Kosten

25,00 EUR bis 1.000,00 EUR

Hinweise

Bei Rückfragen zu folgenden Punkten wenden Sie sich bitte an das gemeinsame Gefahrgutbüro der Industrie- und Handelskammer Reutlingen in Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen, Telefon: 07121 201-326
Gefahrgutrecht, Gefahrgutsachulung, ADR-Bescheinigung
Homepage: www.ggb.ihk.net