Keine Rechtsberatung
Die Notarkammer Baden-Württemberg darf grundsätzlich keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl. Sie können diesen unabhängig von Ihrem Wohnort frei wählen. Hierfür können Sie die Notarsuche der Bundesnotarkammer verwenden. Alternativ können Sie sich auch an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.
Notarkosten
Beschwerden bei der Notarkammer im Hinblick auf notarielle Kostenrechnungen haben keine aufschiebende Wirkung und damit insbesondere keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Kostenrechnung.
Für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Kostenrechnungen ist allein das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Dort können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG stellen. Das Landgericht kann dann gegebenenfalls auch die aufschiebende Wirkung des Antrags anordnen.
Bitte beachten Sie, dass die Notarkammer Baden-Württemberg auch bezüglich anfallender Notarkosten keine Rechtsberatung erteilen darf. Dies umfasst auch die rechtliche Beratung zum Inhalt von Urkunden und über den Anfall und die Höhe von Notarkosten. Die Notarkammer kann lediglich in geeigneten Fällen allgemeine Auskünfte zu Notarkosten erteilen, eine Vermittlung anbieten oder eine rein unverbindliche Prüfung von Kostenrechnungen vornehmen.