ELR-Ländlicher Raum

Gewerbliche Anträge

1. Grundsätzliches

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

2. Förderschwerpunkte 2018

Im Förderschwerpunkt "Arbeiten" sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Von Seiten des Bundes wurde daher die Gemeinschaftsaufgabe Agrar und Küstenschutz (GAK) um Fördermöglichkeiten zur Grundversorgung erweitert. Diese Fördermittel stehen über das ELR auch für Baden-Württemberg zur Verfügung. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde angeboten oder erbracht werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen. Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag der Gemeinde darzulegen und zu bestätigen.Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereiein sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte in den Gemeinden. Sie tragen enorm zu deren Attraktivität bei. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u.a. nach den o.g. Bestimmungen zählen. Projekte im Förderschwerpunkt "Grundversorgung" nach Nr. 6.3.1.1 ELR werden daher prioritär berücksichtigt. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % der Investitionskosten.Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum wird die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts "Grundversorgung" analog dem Förderschwerpunkt "Arbeiten" erweitert.