Bei der zuständigen Stelle erfahren Sie, in welcher Form die Beglaubigung Ihrer Urkunde vorgenommen wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Beispielsweise kommt eine Legalisation in Betracht, die eine Vorbeglaubigung, eventuell auch eine Endbeglaubigung der Urkunde durch die zuständige ausländische Behörde erforderlich macht.
Wenden Sie sich an die jeweilige ausländische Behörde, wenn Sie eine Apostille benötigen.
Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen und die Beurkundung vornehmen lassen.
Einige Stellen erlauben auch eine Zusendung mit der Post.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Beglaubigung für Sie als Inhaber oder UrkundeninInhaberin der Urkunde einholen.
Für Angehörige des betreffenden ausländischen Staates darf sie nach internationalen Grundsätzen nicht tätig werden.
Tipp: Nähere Auskünfte zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, in deren konsularischem Amtsbezirk die Urkunde ausgestellt worden ist.
Beachten Sie, dass es in manchen Staaten keine deutsche Botschaft gibt.
Den entsprechenden Amtsbezirk betreut dann eine deutsche Botschaft im Nachbarstaat.